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Angeln ohne Fischereischein In den Gewässern der Insel Usedom ist Angeln ohne Fischereischein möglich. Bislang konnte mit dem 20 Euro teuren Touristenfischereischein jährlich an 28 aufeinanderfolgenden Tagen fleißig  geangelt werden. Laut Fischereischeinverordnung kann das Papier nun mehrmals im Jahr um weitere 28 Tage für je 13 Euro verlängert werden. Es ist nicht mehr nur bei Ordnungsämtern, sondern auch bei den örtlichen , Kurverwaltungen oder auf Campingplätzen erhältlich. Die Regelung ist nicht auf Touristen beschränkt, sie gilt auch für Einheimische.
Der Touristenfischereischein war 2005 im mit rund 2000 Seen und der Ostseeküste gewässerreichen Nordosten eingeführt worden und hat sich als Erfolg herausgestellt.

Usedoms Küsten, Seen und Gräben bieten unzählige Angelmöglichkeiten.
Der Peenestrom oder die flachen Sandstrände im Inselnorden bieten viele Möglichkeiten sowohl für Anfänger als auch für den Angelprofi.
Für diejenigen, die sich mit den ganz Großen messen wollen, werden von Karlshagen oder Peenemünde Touren mit Fischkuttern hinaus zu den guten Fangrevieren angeboten. Wer lieber selber das Ruder übernimmt kann kleine Boote mieten oder einem Angelführer folgen und ins Angelabenteuer aufbrechen. Egal ob Sie auf hoher See, an der Küste, in Gräben oder Seen angeln wollen. Es ist immer alles in Ihrer Reichweite. Sie müssen lediglich ihre Gummistiefel anziehen, Ihre Angelrute greifen und aufbrechen.
Adressen zu von Angelvereinen und Ausrüster erhalten Sie hier.
Begehrt bei Urlaubern sind Touristenfischereischeine. Mit dem Touristenfischereischeine dürfen Petrijünger ohne Angelprüfung an 28 Tagen im Jahr in vielen Gewässern Usedoms den Fischen nachstellen. 


Angelzubehör gibt es :

Boots- und Angelcenter , Angeln , Angelfahrten, Angelscheine, Angelkarten, Angelzubehör, Campingartikel, Bootszubehör. Angelscheine für: Landesfischereigewässer, Cämmererersee Peenemünde(Angelverein Peenemünde) Mölschower Gräben (Angelverein Zinnowitz, der Kölpinsee (Angelverein Kölpinsee)
Fahrradverleih
Ahlbecker Str.
17454 Ostseebad Zinnowitz
Telefon: (03 83 77) 4 02 98
Ansprechpartner: Herr Thomas Alb
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr
Angelgewässer der Insel Usedom * Großer Krebssee * Kleiner Krebssee * Schmollensee * Angelteiche Ückeritz * weiterhin: Peenestrom, Achterwasser, Kleines Haff Fischarten: Hecht, Zander, Karpfen, Aal, Barsch, Brache, Schlei, Güster, Plötz, Rotfeder, Dorsch, Hering, Hornhecht, Flunder, Meerforelle Hinweise zum Angeln in Mecklenburg Vorpommern: 1. Jeder, der in M/V angeln will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. 2. Zur Ausübung des Fischfanges mit der Handangel ist neben dem Fischereischein eine Anglererlaubnis für das entsprechende Gewässer erforderlich.

Befristete Fischereischeine für jeden Urlaubsgast oder einheimischen Interessenten, der nicht über einen regulären Fischereischein verfügt. Dieser gilt für 28 aufeinander folgende Tage und kostet 20 Euro. Hiermit sind die zu entrichtende Fischereiabgabe ebenso abgegolten, wie die Kosten für eine Informationsbroschüre. Für die zeitlich befristeten Fischereischeine sind die örtlichen Ämter zuständig.

3. Diese Angelberechtigung

muss auch für das Angeln in den Küstengewässern erworben werden. (Peenestrom, Achterwasser, Haff)

4. Beim Fischfang mit der Angel ist die Benutzung von zwei Handangeln gestattet.

5. Es ist verboten: das Angeln ohne sinnvolle Verwertung des gefangenen Fisches, die Verwendung lebender Köderfische, die Lebendhalterung der gefangenen Fische in Setzkeschern bei der Ausübung des Angelns, das Gemeinschaftsangeln bei Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter.

6. Bitte informieren Sie sich über die Fischereischonbezirke.

7. Beim Angeln an und auf den Küstengewässern ist ein Abstand von min. 100 m von anderen Fanggeräten einzuhalten.

8. Die ausgelegte Handangel ist ständig zu beaufsichtigen.

9. Die Uferbereiche vieler Gewässer haben einen ausgeprägten Schilfgürtel. Bedenken Sie, daß diese Bereiche zu den schützenswerten Biotopen gehören und verhalten Sie sich entsprechend. Es ist unter anderem untersagt, im oder am Schilfgürtel mit dem Boot anzulegen. Bitte beachten Sie diese Regeln beim Angeln vom Boot aus.

Landesfischereigewässer sind: Küste, Boddengewässer von Usedom bis Wismar, Achterwasser, Kleines Haff und Stettiner Haff und bis zur pol. Grenze, Piese beim Cämmerer See in Peenemünde

Angelberechtigungen hierfür erhältlich:

* Außenstellen des Landesfischereiamtes in Freest und Rankwitz

* Angelfachgeschäfte

* Touristinformationen (Kurverwaltungen) in den Kommunen

Angelscheine für DRV-Gewässer

Jahreskarten für Jugendliche 10,00 €

Jahreskarten Erwachsene 20,00 €

Tageskarten 5,00 €

Wochenkarten 10,00 €

 
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