Angeln ohne Fischereischein In
den Gewässern der Insel Usedom ist Angeln ohne Fischereischein möglich.
Bislang konnte mit dem 20 Euro teuren Touristenfischereischein jährlich
an 28 aufeinanderfolgenden Tagen fleißig geangelt werden. Laut
Fischereischeinverordnung kann das Papier nun mehrmals im Jahr um
weitere 28 Tage für je 13 Euro verlängert werden. Es ist nicht mehr nur
bei Ordnungsämtern, sondern auch bei den örtlichen , Kurverwaltungen
oder auf Campingplätzen erhältlich. Die Regelung ist nicht auf Touristen
beschränkt, sie gilt auch für Einheimische. Der
Touristenfischereischein war 2005 im mit rund 2000 Seen und der
Ostseeküste gewässerreichen Nordosten eingeführt worden und hat sich als
Erfolg herausgestellt.
Usedoms Küsten, Seen und Gräben bieten unzählige Angelmöglichkeiten. Der
Peenestrom oder die flachen Sandstrände im Inselnorden bieten
viele Möglichkeiten sowohl für Anfänger als auch für den Angelprofi. Für
diejenigen, die sich mit den ganz Großen messen wollen, werden von
Karlshagen oder Peenemünde Touren mit Fischkuttern hinaus zu den guten
Fangrevieren angeboten. Wer lieber selber das Ruder übernimmt kann
kleine Boote mieten oder einem Angelführer folgen und ins Angelabenteuer
aufbrechen. Egal ob Sie auf hoher See, an der Küste, in Gräben oder
Seen angeln wollen. Es ist immer alles in Ihrer Reichweite. Sie müssen
lediglich ihre Gummistiefel anziehen, Ihre Angelrute greifen und
aufbrechen. Adressen zu von Angelvereinen und Ausrüster erhalten Sie hier. Begehrt
bei Urlaubern sind Touristenfischereischeine. Mit dem
Touristenfischereischeine dürfen Petrijünger ohne Angelprüfung an 28
Tagen im Jahr in vielen Gewässern Usedoms den Fischen nachstellen.
Angelzubehör gibt es :
Boots- und Angelcenter , Angeln , Angelfahrten, Angelscheine,
Angelkarten, Angelzubehör, Campingartikel, Bootszubehör. Angelscheine
für: Landesfischereigewässer, Cämmererersee Peenemünde(Angelverein
Peenemünde) Mölschower Gräben (Angelverein Zinnowitz, der Kölpinsee
(Angelverein Kölpinsee) Fahrradverleih Ahlbecker Str. 17454 Ostseebad Zinnowitz Telefon: (03 83 77) 4 02 98 Ansprechpartner: Herr Thomas Alb Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr Angelgewässer der Insel Usedom
* Großer Krebssee
* Kleiner Krebssee
* Schmollensee
* Angelteiche Ückeritz
* weiterhin: Peenestrom, Achterwasser, Kleines Haff
Fischarten: Hecht, Zander, Karpfen, Aal, Barsch, Brache, Schlei,
Güster, Plötz, Rotfeder, Dorsch, Hering, Hornhecht, Flunder, Meerforelle
Hinweise zum Angeln in Mecklenburg Vorpommern:
1. Jeder, der in M/V angeln will,
muss im Besitz eines Fischereischeines sein.
2. Zur Ausübung des Fischfanges mit der Handangel ist neben dem
Fischereischein eine Anglererlaubnis für das entsprechende Gewässer
erforderlich.
Befristete Fischereischeine für jeden Urlaubsgast
oder einheimischen Interessenten, der nicht über einen regulären
Fischereischein verfügt. Dieser gilt für 28 aufeinander folgende Tage
und kostet 20 Euro. Hiermit sind die zu entrichtende Fischereiabgabe
ebenso abgegolten, wie die Kosten für eine Informationsbroschüre. Für
die zeitlich befristeten Fischereischeine sind die örtlichen Ämter
zuständig.
3. Diese Angelberechtigung
muss auch für das Angeln in den Küstengewässern erworben werden. (Peenestrom, Achterwasser, Haff)
4. Beim Fischfang mit der Angel ist die Benutzung von zwei Handangeln gestattet.
5.
Es ist verboten: das Angeln ohne sinnvolle Verwertung des gefangenen
Fisches, die Verwendung lebender Köderfische, die Lebendhalterung der
gefangenen Fische in Setzkeschern bei der Ausübung des Angelns, das
Gemeinschaftsangeln bei Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter.
6. Bitte informieren Sie sich über die Fischereischonbezirke.
7. Beim Angeln an und auf den Küstengewässern ist ein Abstand von min. 100 m von anderen Fanggeräten einzuhalten.
8. Die ausgelegte Handangel ist ständig zu beaufsichtigen.
9.
Die Uferbereiche vieler Gewässer haben einen ausgeprägten Schilfgürtel.
Bedenken Sie, daß diese Bereiche zu den schützenswerten Biotopen
gehören und verhalten Sie sich entsprechend. Es ist unter anderem
untersagt, im oder am Schilfgürtel mit dem Boot anzulegen. Bitte
beachten Sie diese Regeln beim Angeln vom Boot aus.
Landesfischereigewässer
sind: Küste, Boddengewässer von Usedom bis Wismar, Achterwasser,
Kleines Haff und Stettiner Haff und bis zur pol. Grenze, Piese beim
Cämmerer See in Peenemünde
Angelberechtigungen hierfür erhältlich:
* Außenstellen des Landesfischereiamtes in Freest und Rankwitz
* Angelfachgeschäfte
* Touristinformationen (Kurverwaltungen) in den Kommunen